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Keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt! Sollten bestimmte Inhalte oder die optische Gestaltung einzelner Seiten oder Teile dieser Internetseite fremde Rechte Dritter oder gesetzliche Bestimmungen verletzen oder anderweitig in irgendeiner Form wettbewerbsrechtliche Probleme verursachen, so bitten wir unter Berufung auf § 8 Abs. 4 UWG, um eine angemessene, ausreichend erläuternde und formlose Nachricht an uns ohne Kosten auszulösen.

Zu Recht beanstandete Inhalte werden wir unverzüglich entfernen und nicht erneut verwenden, ohne dass die Einschaltung eines Rechtsbeistandes erforderlich ist.

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Eine im Sinne dieser Bestimmung korrekte Kontaktaufnahme besteht in dem Zusenden einer e-Mail an info@farbenwerkstatt-allgaeu.de oder im Impressum genannte E-Mail Adresse oder durch einen Anruf unter der auf jeder Seite genannten Rufnummer.

Kontaktdaten:

Tiberius Schrade
Bohnwiesenstraße 2 
88316 Isny im Allgäu
Deutschlad 

Tel.: 0049 1781 354 199
info@farbenwerkstatt-allgaeu.de

Ust Ident Nr.: DE 295 818 286

Allgemeine Geschäftsbedingunen

1. Angebot-Preise
Angebote haben eine Gültigkeit von 30 Tagen ab dem Angebotsdatum.
Wird nach Annahme des Angebots oder vereinbarten Ausführungsbeginn
die Leistung nicht innerhalb von 3 Monaten abgerufen, so hat der Auftragnehmer im Falle von Veränderungen der Preisermittlungsgrundlage, z B Lohn- oder Materialkostensteigerungen
das Recht. das ursprüngliche Angebot, entsprechend
der Veränderung der Preisermittlungsgrundlage anzupassen. Wenn
der Auftraggeber dem nicht zustimmt, so hat der Auftragnehmer das
Recht, den Vertrag zu kündigen. Ändert sich nach Auftragserteilung die
gesetzliche Umsatzsteuer, so gilt der Umsatzsteuersatz, der zum Zeitpunkt
der abnahmereifen Fertigstellung der Leistung nach der aktuellen
gesetzlichen Regelung gültig ist. Die Leistung ist so kalkuliert, dass
bei der Ausführung Baufreiheit besteht und dass die Leistung zusammenhängend
ohne Unterbrechung nach Planung des Auftragnehmers
erbracht wird. Bei Abweichungen hiervon, beispielsweise bei Behinderungen
und Leistungsstörungen, die nicht in der Sphäre des Auftragnehmers liegen, besteht ein Anspruch
auf Erstattung hierdurch entstehender Mehrkosten.
Das Angebot bleibt mit all seinen Bestandteilen geistiges Eigentum des
Auftragnehmers. Die Weitergabe oder sonstige Verwendung
ist nur mit Zustimmung des Auftragnehmers gestattet.

2. Vertragsgrundlage/Auftragsbestätigung
Wenn kein zusätzlicher Bauvertrag oder Werkvertrag über die auszuführenden Arbeiten
zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer abgeschlossen wird,
gilt bei, mündlicher Auftragserteilung das Angebot oder Kostenvoranschlag
mit den Jeweiligen Leistungen und Positionen als Vertragsgrundlage.

3. Energiekosten
Wasser- und Stromanschlüsse werden vom Auftraggeber in geeigneter
und erforderlicher Art gestellt. Die Energiekosten für Wasser und Strom
werden vom Auftraggeber getragen.

4. Witterungsbedingungen
Bei ungeeigneten Witterungs- und Trocknungsbedingungen kann der
Auftragnehmer die Arbeiten unterbrechen. Die Dauer der Unterbrechung
verlängert die Ausführungsfrist. Die Arbeiten sind bei geeigneten
Witterungsbedingungen unter Berücksichtigung angemessener Organisations-
und Rüstzeiten fortzuführen.
Farbenwerkstatt Allgäu
Malerfachbetrieb Tiberius Schrade

5. Vergütung
Abschlagszahlungen können gemäß § 632 a BGB entsprechend dem
Baufortschritt Jederzeit gefordert werden und sind sofort fällig und
zahlbar.
Abweichend hierzu gilt: Bei Vereinbarung einer pauschalen Abschlagszahlung
ist keine detaillierte Auflistung der bis dato ausgeführten
Leistung erforderlich, diese Auflistung erfolgt bei Erstellung der
Schlussrechnung. Pauschale Abschlagszahlungen sind sofort fällig und
Zahlbar. Der Rechnungsbetrag der Schlussrechnung ist innerhalb von.
10 Tagen nach Rechnungszugang zu bezahlen. Maßgeblich für
das Datum der Zahlung ist der Geldeingang beim Auftragnehmer.

6. Skonto
Skonto wird nur gewährt, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist und
auch nur dann, wenn die Jeweilige Abschlags- oder Schlusszahlung
nach der vereinbarten Frist auf dem Konto des Auftragnehmers beglichen wurde.

7. Eigentumsvorbehalt
Soweit der Auftragnehmer, im Rahmen seiner Leistungen auch Lieferungen erbringt, behält er sich hieran das Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung der erbrachten Leistung vor.
Wird ein Liefergegenstand mit dem Bauwerk verbunden so tritt der Auftraggeber etwaige damit
verbundene Forderungen (z B. bei Weiterverkauf des Objekts) in höhe der Forderung des Auftragnehmers an diesen ab.

8. Aufrechnungsverbot
Der Auftraggeber kann gegen Zahlungsansprüche des Auftragnehmers nicht aufrechnen,
wenn diese Zahlungsansprüche bestritten oder nicht rechtskräftig festgestellt sind.
Ist der Auftraggeber Verbraucher, sind von diesem Aufrechnungsverbot Gegenforderungen ausgenommen, die auf diesem Vertragsverhältnis beruhen.

9. Gewährleistung
Die Gewährleistungsfrist bestimmt sich nach BGB.
Unsere Leistungen werden nach den allgemein anerkannten Regeln
der Technik ausgeführt. Hierfür übernehmen wir die Gewähr. Für
Beschädigungen unserer Leistungen, die durch unsachgemäßen
Gebrauch, Beschädigung oder Bearbeitung durch Dritte oder sonstige
nicht durch uns zu vertretende Umstände hervorgerufen werden, haften
wir nicht. Nutzungsbedingter Verschleiß (Abnutzung}. wie z.B.: Witterungsbedingte Abnutzung,
ist von der Gewährleistung ausgeschlossen.
Hinweis. Verschleißerscheinungen können bereits innerhalb der Gewährleistungsfrist eintreten, ohne einen Mangel darzustellen.
Dies gilt insbesondere für alle Beschichtungen von Holz im Außenbereich sowie für Beschichtungen, die starken örtlichen Klimabeanspruchungen ausgesetzt sind.
Farbenwerkstatt Allgäu
Malerfachbetrieb Tiberius Schrade

10. Stundenlohnarbeiten
Zusätzlich anfallende Leistungen oder nicht kalkulierbare Arbeiten die
überwiegend Lohnkosten beinhalten, können gesondert auf Stundenlohnbasis nach marktüblichen Preisen zzgl. Material abgerechnet werden, sofern nichts anderes vereinbart ist. Die in Rechnung gestellten Preise gelten als anerkannt, wenn nicht innerhalb von 14 Tagen nach
dem Datum der Rechnungsstellung widersprochen wird. Stundenlohnarbeiten werden in Form von Wochenrapporten erfasst. Bei einem Angebot auf Stundenlohnbasis werden die Arbeiten in Form eines Gesamtrapports erfasst und der Schlussrechnung beigelegt.
Zur Abrechnung kommen hier nur die tatsachlich angefallenen Aufwendungen.

11. Abnahme
Der Auftragnehmer hat Anspruch auf Teilabnahme für sich abgeschlossene
Teile der erbrachten Leistung.
Im Übrigen erfolgt die Abnahme nach § 640 BGB. Der Abnahme steht
es gleich, wenn der Auftraggeber das Werk nicht, innerhalb einer vom
Unternehmer bestimmten angemessenen Frist abnimmt, obwohl
er dazu verpflichtet ist. Die Abnahme kann auch durch schlüssiges
Verhalten, insbesondere durch vollständige Zahlung ohne Vorbehalt
von Mängeln erfolgen.

12. Leistungsermittlung, Aufmaß und Abrechnung
Bei einem Pauschalpreisvertrag erfolgt die Abrechnung nach den
vertraglichen Vereinbarungen. Ist ein Einheitspreis vereinbart, erfolgt
die Abrechnung auf der Basis einer Leistungsermittlung durch Aufmaß.
Dabei wird die Leistung nach den Maßen der tatsächlich bearbeiteten Oberfläche berechnet.
Als Ausgleich für den nicht berechneten Bearbeitungsaufwand an nicht behandelten Teilflächen (so genannte Aussparungen), z.B.: Fenster und Türöffnungen, Lichtschalter und Steckdosen, Lüftungsöffnungen, Fliesenspiegel, Einbauschränke werden dies Flächen über 2,5m² (bei Bodenflächen bis zur einer Einzelgröße von 0,5m² übermessen. Fußleisten und Fliesensockel bis 10 cm Höhe. Bei Längenmaßen bleiben Unterbrechungen bis 1m Einzelgröße unberücksichtigt.

13. Rechtswahl
Es gilt deutsches Recht. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit hierdurch der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts des Verbrauchers gewährte Schutz nicht entzogen wird (Günstigkeitsprinzip).

14. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers, soweit der Auftraggeber nicht Verbraucher sondern Kaufmann, Juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffenltlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Dasselbe gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder der EU hat oder der Wohnsitz, oder der gewöhnliche Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Die Befugnis das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen beleibt hiervon unberührt.
Malermeister Tiberius Schrade
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